Was kostet mich eine Mitgliedschaft bei Stahl Schöneweide?
Das Probetraining in den ersten 4 Wochen ist kostenfrei. Danach richten sich die Kosten je nach Alter und Art der
Mitgliedschaft. Bei Neuanmeldung ist eine Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 Euro zu entrichten und der gesamte Beitrag für das laufende Jahr. Bis zum 31.03. ist der Beitrag für
das gesamte Jahr zu entrichten. ES ERFOLGT KEINE MONATLICHE ZAHLUNG VON BEITRÄGEN (= EINMALZAHLUNG).
Gibt es einen Rabatt bei den Mitgliedsbeiträgen?
Ja. Bei Einmalzahlung des Jahresbeitrages bis zum 31.01. des Jahres werden nur 10 Monatsbeiträge fällig (Erlass von 2 Monaten). Dies ist jedoch nur möglich, wenn das
Mitgliedskonto ausgeglichen ist und keine offenen Beträge bestehen. Ein Rabatt bei rückwirkenden Ausgleich ist nicht möglich! Für die Gewährung des Rabattes gilt die fristgerechte Zahlung, bei
Überweisungen ist das Datum des Zahlungseingangs bindend (nach dem 31.01. wird kein Rabatt gewährt).
Bis wann ist der Jahresbeitrag ohne Nutzung des Rabatts zu überweisen?
Der Beitrag ist bis zum 31.03. des Jahres zu zahlen.
Fallen Mahngebühren an?
Für Mahnungen in diesen Angelegenheiten hat jedes Mitglied die Kosten (Porto, Mahngebühr u.s.w.) selbst zu tragen.
Kann ich den Mitgliedsbeitrag überweisen?
Ja, das ist möglich und wird auch als bevorzugte Zahlungsmethode gesehen. Vor allem bei Schülern bitten wir aus gegebenen Anlass darauf zu achten, dass die
Informationen auf der Überweisung eindeutig dem Vereinsmitglied zuordbar sind.
Wie lauten die Bankdaten zur Überweisung des Mitgliedbeitrages?
Kontoinhaber: SV Stahl-Schöneweide e.V.,
IBAN: DE 92 100 100 100 60 20 55 101; BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck: Beitrag JJJJ MM-MM von NAME, VORNAME (des Mitglieds)
Wie kann ich ggf. meine Mitgliedschaft kündigen?
Die Kündigung ist schriftlich an Peggy Maelicke (Gärtnerstr. 4, 13055 Berlin) zu erklären. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Jahresende. Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Zahlungspflicht der bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Beiträge bestehen. Beiträge, die darüber hinaus gezahlt wurden, werden nicht erstattet.